Zitat:
Zitat von Meik
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Das gleiche bei Radweg vs. Wirtschaftsweg, fährst du auf der anderen Seite und ein Auto/Traktor aus dem Weg kommt von links hast du nicht automatisch Vorfahrt! Die hast du nur wenn der Radweg straßenbegleitend ist, dann ist dieser nämlich Bestandteil der Straße und daher vorfahrtsberechtigt. ..
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Ich kann mir diese Konstellation jetzt nicht vorstellen, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass da keine Vorfahrtsregeln gelten sollen. Überall im öffentlichen Verkehrsraum gelten die Regeln der StVO. Ein Wirtschaftweg bleibt in der Regel auch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn die meisten Verkehrsteilnehmer den Weg nicht nutzen dürfen.
Deine Begründung weiter oben für die Parkplätze dürfte sich auch nur danach richten, ob der Parkplatz öffentlicher Verkehrraum ist oder nicht. Z.B. auf einem Parkplatz eines großen Supermarktes gilt während der Öffnungszeiten ganz normal rechts vor links. Sollten dann irgendwelches Schuldfragen (oder Schadensregulierungen) 50/50 ausgehen, hat dies mit Sicherheit andere Gründe, z.B. nicht angepasste Geschwindigkeit.