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Zitat von tandem65
Sehr dünnes Brett, die StVO gilt überall im öffentlichen Raum wo Kraftfahrzeuge fahren dürfen. Wenn Du also auf einem Radweg bist und ein KfZ von rechts kommt, hast Du auf alle Fälle Vorfahrt.
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Sorry, meins mag ja ein dünnes Brett sein, deins ist gerade durchgebrochen
Selbstverständlich gilt die StVO im gesamten öffentlichen Verkehrsraum, sogar auf nicht abgesperrten Privatgeländen wo theoretisch jeder drauffahren kann.
Vorfahrtsregeln gelten trotzdem nur für Straßen, auf allen anderen Wegen gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Typischerer Fall sind die Wege auf größeren Parkplätzen, google da mal nach. Alle Urteile sind Einzelfallentscheidungen und i.d.R. geht es im Falle eines Unfalls immer mit Teilschuld aus weil dort die Vorfahrtsregeln keine Anwendung finden.
Das gleiche bei Radweg vs. Wirtschaftsweg, fährst du auf der anderen Seite und ein Auto/Traktor aus dem Weg kommt von links hast du nicht automatisch Vorfahrt! Die hast du nur wenn der Radweg straßenbegleitend ist, dann ist dieser nämlich Bestandteil der Straße und daher vorfahrtsberechtigt.
Es gibt durchaus Radwege fernab von Straßen die mit dem blauen Lolli gekennzeichnet sind. Wie soll man die auch sonst kennzeichnen als Radweg? Das Thema Benutzungspflicht ist da eh hinfällig da es keine direkt danebenliegende Straße gibt auf die man ausweichen könnte. Entweder man nimmt den Radweg oder fährt woanders her.