Zitat:
Zitat von Meik
Knackpunkt gefunden
Die Frage ist ob der Radweg zur Bundesstraße gehört oder nicht. Bei kleinen Grünstreifen von 1-2m wie meist üblich gehört der Radweg zur Straße und hat damit Vorfahrt.
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ACK
Zitat:
Zitat von Meik
Ist er deutlich weiter weg (feste Grenze gibt es da leider keine) und gehört optisch nicht mehr zur Straße ist er ein Weg, genauso wie ein Fußweg oder ein Wirtschaftsweg.
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Dann ist aber auch kein blauer Lollie vorhanden und es ist klar kein Radweg. und Du darfst Du auch wieder die Fahrbahn benutzen, Ist der blaue Lollie vorhanden, so gehört der Weg zur begleitenden Straße. Egal wie weit weg!
Zitat:
Zitat von Meik
Und da gibt es keine Vorfahrtsregeln, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Vorfahrt können nur Straßen haben.
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Sehr dünnes Brett, die StVO gilt überall im öffentlichen Raum wo Kraftfahrzeuge fahren dürfen. Wenn Du also auf einem Radweg bist und ein KfZ von rechts kommt, hast Du auf alle Fälle Vorfahrt. Ich weiß das es auch falsch ausgeschilderte Radwege gibt, die eigentlich nur Straßen sind, die für Kraftfahrzeuge aller Art geperrt sind.
Auf Fußwegen ist das mit der Vorfahrt hinfällig, da darfst Du ja weder mit dem Rad noch mit dem Auto fahren.