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Zitat von Schwarzfahrer
Situation: ich fahre mit dem Rad einen Radweg an der Bundesstraße entlang (ca. 2 - 3 m von der Bundesstraße abgesetzt, rechte Seite. Von rechts kommen Wirtschaftswege rein. Kommt ein Auto von rechts, und will auf die Bundesstraße. Habe ich vorfahrt, weil ich (gefühlt) ja eigentlich die Bundesstraße langfahre, oder er, weil er von rechts kommt? Macht es einen Unterschied, ob der Radweg durch einen Grünstreifen abgesetzt ist, oder direkt als Seitenstreifen der Bundesstraße ausgeführt ist?
Es sind keine Schilder an der Kreuzung angebracht. Und klar, im Zweifel gebe ich natürlich nach, aber was ist die Rechtslage dazu?
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Ist eigentlich ganz banal. Ist es ein Radweg oder ist es ein Weg der entlang der Bundesstraße läuft? Im ersten Fall hast Du Vorfahrt und im zweiten Fall der von rechts kommende. Im zweiten Fall darfst Du aber auch die Fahrbahn benutzen und schon hast Du wieder Vorfahrt

Ob Dein Weg ein Radweg ist erkennst Du ganz leicht daran ob so ein blauer Lolli an dem Weg steht. Steht der nicht ist Der Weg eindeutig kein Radweg.
