Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Macht es einen Unterschied, ob der Radweg durch einen Grünstreifen abgesetzt ist, oder direkt als Seitenstreifen der Bundesstraße ausgeführt ist?
|
Knackpunkt gefunden
Die Frage ist ob der Radweg zur Bundesstraße gehört oder nicht. Bei kleinen Grünstreifen von 1-2m wie meist üblich gehört der Radweg zur Straße und hat damit Vorfahrt.
Ist er deutlich weiter weg (feste Grenze gibt es da leider keine) und gehört optisch nicht mehr zur Straße ist er ein Weg, genauso wie ein Fußweg oder ein Wirtschaftsweg. Und da gibt es keine Vorfahrtsregeln, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Vorfahrt können nur Straßen haben.