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Hi,
davon fällt mir auch eine ähnliche verkehrsrechtliche Frage ein, die mich (seit einem fast-Zusammenstoß) seit längerem beschäftigt; vielleicht kann mir einer der Experten hier weiterhelfen:
Situation: ich fahre mit dem Rad einen Radweg an der Bundesstraße entlang (ca. 2 - 3 m von der Bundesstraße abgesetzt, rechte Seite. Von rechts kommen Wirtschaftswege rein. Kommt ein Auto von rechts, und will auf die Bundesstraße. Habe ich vorfahrt, weil ich (gefühlt) ja eigentlich die Bundesstraße langfahre, oder er, weil er von rechts kommt? Macht es einen Unterschied, ob der Radweg durch einen Grünstreifen abgesetzt ist, oder direkt als Seitenstreifen der Bundesstraße ausgeführt ist?
Es sind keine Schilder an der Kreuzung angebracht. Und klar, im Zweifel gebe ich natürlich nach, aber was ist die Rechtslage dazu?
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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