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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtslage "gegenläufige" Einbahnstraße?
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Alt 27.01.2011, 13:00   #7
fuxdeluxe
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Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen
Guck hier, offzieller geht es nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html

Heinrich
...Danke, danach habe ich gesucht....

Mein Schwager ist allerdings eine harte Nuss, er wehrt sich mit allen Mitteln gegen seine drohenden Niederlage.

Er sagt immerhin zu Recht, dass an der betreffenden Straße weder das Schild 205 (Vorfahrt gewähren), noch das Schild 206 (Stoppschild) angebracht ist und somit auch das entsprechende Zusatzzeichen fehlt.

Lediglich unter dem Einbahnstraßenschild (nr. 220) ist das Zusatzzeichen angebracht, was, lt. meinem Schwager, auch nach "Heinrichs Tabelle" lediglich bedeutet, dass er beim "Einbiegen und Befahren" der Straße mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

Tschuldigung wenn ich euch auf die Nerven gehe, aber ich muss diesen Kasten Kölsch gewinnen, und natürlich die Familienehre.

@ LidlRacer

....da ich ein defensiver Verkehrsteilnehmer bin, egal ob im Auto oder auf dem Rad, werde ich mich im Zweifel immer eher zurückhalten. Mit den Verkehrsregeln ist es ja auch so eine Sache, wenn ich mich nur auf mein subjektives Rechtsempfinden verlassen würde, würde ich - wenn ich es nochmal zu machen hätte - wohl durch jede Fahrprüfung fallen....
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