"Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung angepasst. Sie werden nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung (§ 68 Abs.2 S.1 und Anlage 1 SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorvergangenen Kalenderjahr steht"
Sacht Wiki dazu
Da die Löhne Wirtschaftskrise sei Dank vielfach nicht gestiegen sind und Neubeschäftigte zu niedrigeren Löhnen eingestellt werden kann das also durchaus hinkommen.