gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Aufsichtspflicht/Haftung im Vereinstraining
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.12.2010, 13:59   #1
tri2b-loewe
Szenekenner
 
Benutzerbild von tri2b-loewe
 
Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 150
Aufsichtspflicht/Haftung im Vereinstraining

Kann jemand sagen, ob in einem gemeinnützigen Verein z. B. bei einem Schwimmtraining (Erwachsene) grundsätzlich eine qualifizierte Aufsichtperson mit Rettungsschwimmerschein/Erste Hilfekurs am Beckenrand sein muß (außerhalb der normalen Öffnungszeiten/kein Bademeister vor Ort, 50m Bahn)?
Kann man z. B. durch einen Haftungsausschluß sich als Verein davon befreien?
Wie ist die rechtliche Situation, wenn das Schwimmtraining im Freiwasser /z. B. Badesee) stattfindet und einem Vereinsmitglied/Schwimmer etwas zustößt (z.B. Herzattacke, Erschöpfung, Bootsunfall, etc.) wer haftet, wenn keine Vereins-Trainer/Aufsichtsperson vor Ort war, die evtl. hätte helfen können? Der Vorstand? Oder grundsätzlich Eigenverantwortung wie beim privaten Schwimmen im See?
Greift da evtl. auch eine Sporthaftpflichtversicherung?

Wer von euch hat dazu möglichst verbindliche, sachliche, juristische Tipps, bzw. Links? Ich hab beim googlen und bei den Landessportverbänden, DTU, etc. leider nicht viel gefunden...
__________________
Mach die Augen zu, dann siehst du weiter!

***
mein Training
tri2b-loewe ist offline   Mit Zitat antworten