Kann jemand sagen, ob in einem gemeinnützigen Verein z. B. bei einem Schwimmtraining (Erwachsene) grundsätzlich eine qualifizierte Aufsichtperson mit Rettungsschwimmerschein/Erste Hilfekurs am Beckenrand sein muß (außerhalb der normalen Öffnungszeiten/kein Bademeister vor Ort, 50m Bahn)?
Kann man z. B. durch einen Haftungsausschluß sich als Verein davon befreien?
Wie ist die rechtliche Situation, wenn das Schwimmtraining im Freiwasser /z. B. Badesee) stattfindet und einem Vereinsmitglied/Schwimmer etwas zustößt (z.B. Herzattacke, Erschöpfung, Bootsunfall, etc.) wer haftet, wenn keine Vereins-Trainer/Aufsichtsperson vor Ort war, die evtl. hätte helfen können? Der Vorstand? Oder grundsätzlich Eigenverantwortung wie beim privaten Schwimmen im See?
Greift da evtl. auch eine Sporthaftpflichtversicherung?
Wer von euch hat dazu möglichst verbindliche, sachliche, juristische Tipps, bzw. Links? Ich hab beim googlen und bei den Landessportverbänden, DTU, etc. leider nicht viel gefunden...
