Zitat:
Zitat von topre
Auf der Straße hast du auch nichts zu suchen, die ist nämlich für Autos gebaut.
|
Nein, das ist leider eine falsche Aussage, wahrscheinlich denken das auch ein paar Autofahrer ! Läufer sind ganz normale Verkehrsteilnehmer...
Aus der StvO
§ 25 Fußgänger
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.