Zitat:
Zitat von arist17
oder haben die angehörigen die ärzte von der schweigepflicht entbunden?
weiß da jemand was drüber?

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Die Eltern sind in diesem Falle Ansprechpartner und sie werden daher ihr Einverständnis zur Aufhebung der Schweigepflicht gegeben haben, ansonsten könnten sie die Uni bzgl. der Berichterstattung verklagen. Wenn der Patient nun wieder bei vollem Bewußtsein ist, so kann er dieses allerdings jederzeit widerrufen.