| Ihr habt den Artikel nicht richtig gelesen. Die haben keine Geldstrafe für das Verprügeln bekommen, sondern eine Geldstrafe für die spätere unterlassene Hilfeleistung.
 Die Richterin hat eine Notwehrlage der beiden "Täter" festgestellt.
 
 Die Frage ist dann insgesamt, muss man Beleidigungen/Pöbeleien etc über sich ergehen lassen?
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