Die Diskussion setzt sich auch in den
Kommentaren zum Blog von Daniel Drepper fort.
So wie ich den
Anti-Doping-Code des BDR verstehe, ist Horst Pagel (wie gesagt Anti-Doping-Beauftragter im Schleswig-Holsteinischen Radsportverband) zur Anzeige des Falles verpflichtet!
Zitat:
14.2 Meldung staatlicher Ermittlungsbehörden
Der BDR sowie die NADA sind nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens befugt, bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz oder das Strafgesetzbuch auf Grund Vorliegens eines Von der Norm abweichenden Analyseergebnisses noch vor Mitteilung gemäß Artikel 7.2.2 den Namen des betroffenen Athleten, die Substanz, die zu dem Von der Norm abweichenden Analyseergebnis geführt hat sowie seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt zu melden.
Ungeachtet dessen haben der BDR sowie die NADA die Verpflichtung, bei auf Grund von Hinweisen von Athleten, Athletenbetreuern oder anderen Personen begründeten hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz oder das Strafgesetzbuch die jeweilige Person zur Anzeige zu bringen.
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