Zitat:
Zitat von Scotti
Die haben doch nichts Verbotenes getan.
Wenn dir eine Akte zusteckt wird, auf der "geheim" steht, dann darfst du die jemandem anderen zeigen, solange du dich nicht zur Geheimhaltung verpflichtet hast.
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Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.
In Deutschland besteht in so einem Fall wohl derzeit noch die Gefahr, sich der "
Beihilfe zum Geheimnisverrat" schuldig zu machen.
Und wer weiß, was US-Gesetze dazu sagen?