Und wenn dieses Detail der Ausführungen von Herrn Pagel schon nicht stimmt/ stimmen kann (s.o.) kann man darüber spekulieren, wie glaubwürdig die anderen Details seiner anderen Ausführungen sein mögen.
So gibt er z.B. an, dass das Wachstumshormon aus China laut Analyse einen hohen Reinheitsgrad hat und vergibt allein aufgrund dieser Analyse einen Unbedenklichkeitsstempel. Aber hat er es auch bakteriologisch untersuchen lassen? Hat er die Unbedenklichkeit der Zusatzstoffe prüfen lassen, die die Stabilität der Wirksubstanz bis zum mindesthaltbarkeitsdatum gewährleisten sollen?
Hatten die Ampullen überhaupt ein Mindesthaltbarkeitsdatum? Hatten sie eine Chargennummer als zumindest indirektes Indiz für eine herstellerseitige Qualitätskontrolle?
Wenn auch nur eine dieser Fragen mit Nein beantwortet werden muss, besteht bei einem i.v.-Medikament höchste potentielle Lebensgefahr bei Anwendung (selbst wenn das enthaltene Hormon in der angegebenen dosierung enthalten ist!).
|