Zitat:
Zitat von Jahangir
... und es gibt nichts Leichteres als Geld eines Vereins auszugeben ...
|
Hm.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die "Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos" gefördert wird. Der hierauf basierende Vereinszweck muss in der Satzung formuliert sein und ist Richtschnur für alle Ausgaben.
Zu hohe Verwaltungskosten, Zuwendungen an einzelne Mitglieder, die Restauranteinladung für den Behördenmann, die Vorstandssitzung im edlen Restaurant, Freibier für die Mitglieder oder auch teure Vereinspartys u.ä. sind Stolpersteine, die bei einem Verein zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können - und teure Steuernachzahlungen nach sich ziehen.