Zitat:
Zitat von Kässpätzle
Darf man nicht einfach so ein Pfefferspray haben 
|
haben darf man das natürlich. Benutzen ohne Notwehrsitution ist was anderes. Und darüber muss halt erstmal ein Richter entscheiden, da Pfefferspray auch nicht so einfach unters Waffengesetzt fällt wie CS Gas sondern offiziell gar nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf.
Zitat:
Zitat von powermanpapa
ich seh das so
wenn ich mich aufrege weil mir einer auf nem für Autos verbotenen Feldweg mit eben einem solchen entgegen kommt
dieser dann aussteigt
sucht der Streit
also ist alles was dann passiert
Sellbstverteidigung
|
Ja aber am Ende steht Aussage gegen aussage. Und der mit dem Pfefferspray im Gesicht hat wohl erstmal den Vorteil auf seiner Seite, da bei ihm ja ein Schaden entstanden ist beim Jogger ja anscheinend nicht. Vor Gericht heisst es dann der Jogger hat sich kokett vors Auto gestellt und das blockiert und als der Fahrer ausstieg um zu Fragen was es soll hat der Jogger ihm ohne Vorwarnung eingenebelt.