Zitat:
Zitat von Superpimpf
Prinzipiell ist es auch Auftrag der Bahn, unwirtschaftliche Linien in entlegene Gebiete anzubieten um eine "allgemeine Mobilität" zu gewährleisten.
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Ist dieser Auftrag irgendwo definiert (Gesetz etc.)?
Die Nahverkehrszüge im ländlichen Raum werden - zumindest in Bayern - vom Freistaat (oder Bezirk/Kommune, bin nicht sicher)
bestellt. D.h. die öffentliche Hand bezahlt die Bahn dafür, dass sie morgens um halb zehn kaum besetzte Züge von Dorf A in die Stadt B fahren lässt. Oder bestimmte Verbindungstakte (stündlich, halbstündlich etc.) aufrecht erhält.
Freiwillig würde die Bahn dies nicht tun, da es logischerweise unwirtschaftlich wäre.
Für den Fernverkehr ist dies soweit ich weiß nicht der Fall. Und da bestimmt die Bahn ja auch das Angebot selbst; Bsp.: die Ausdünnung der Intercity-Verbindungen vor ein paar Jahren.