Zitat:
Zitat von Triathletin007
Hustekuchen!
Gestern um 20:00 Uhr nach meinem Bahnlauftraining, wurde ich auf einer Landstraße in der Nähe von Krefeld von den netten Kollegen in ihrer nun blauen Dienstbekleidung mittels Megafon darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der Straße unterwegs gewesen bin.
Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.
Und zum Schluss meine die Beamtin, wenn ich sie heute noch mal hier drauf antreffe, entziehe ich ihnen ihre Ventile.
Nette Kollegen halt.
PS: Licht und Warnweste wahr hier nicht das Thema gewesen.
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wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht. Du kannst dann höchstens Einspruch erheben, wenn das Schild zu unrecht da steht. Das ist ja auch das eigentliche Thema des Urteils. Die Gemeinden/Städte stellen die Schilder einfach mal so auf ohne sich Gedanken über die Rechtslage zu machen.
In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert)
hier (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)
Andere Städte/Gemeiden haben sich da wohl noch gar keine Gedanken zu gemacht und die wurden jetzt vielleicht mal wachgerüttelt.
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