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Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren. Daher kann ich die Forderung "Radwege generell weg" nicht uneingeschränkt teilen.
Solange die meisten Autofahrer davon ausgehen, daß alle Arten von Radfahrern von der Strraße wegmüssen oder sollen, sobald ein geeignet erscheinender Weg irgendwie parallel verläuft (und sei er nur 100 Meter lang) wird sich für uns nix ändern - Benutzungspflicht hin oder her.
Einzig interessant ist für mich daher die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze (weil er mir ungeeignet, unsicher oder unzumutbar erscheint) und auf der Staße über den Haufen gefahren werde.
Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ?
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