ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?
und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.
fällt mir noch ne frage ein: was ist ein kombinierter Rad und fußweg? wie muß die abgrenzung aussehen damit es kein kombinierter ist?
aber insgesamt halte ich die diskussion eh für müßig, da ich mich noch nie dran gehalten hab und noch nie probleme hatte (mit dem gesetz meine ich, mit bekloppten autofahrern schon

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