Zitat:
Zitat von Thorsten
Wie identifiziert man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg  ?
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Die Frage ist uninteressant. Interessant ist die Frage:
Wie erkenne ich einen benutzungspflichtigen Radweg?
Antwort: Durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241.
Nur ein Radweg mit einem dieser Schilder ist benutzungspflichtig.
„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön).
Zitat:
Zitat von kowolff
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).
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Es gibt für Rennräder keine Ausnahme von der Benutzungspflicht.
In anderen Ländern wird dies anders gehandhabt.
Schutzbleche sind weder ein Indikator für Rennrad ja/nein, noch überhaupt ein vorgeschriebenes Ausstattungsmerkmal - im Gegensatz zu Klingel, Reflektoren etc..
(Oder war das ein ganz trockener Witz?)