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Alt 18.11.2010, 22:06   #10
CHA23
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Registriert seit: 12.10.2006
Ort: Taufkirchen
Beiträge: 1.105
Sorry Leute, erst lesen, dann posten!

Das Urteil so ist nicht neu, nur jetzt nochmals bestätigt und sagt nur, dass für eine Benutzungspflicht eine Gefährdung gegeben sein muss.

Das sagt absolut nichts darüber aus, dass gefährliche Radwege nicht benutzt werden müssen! Leider.

Im Klartext: Steht da ein blaues Schild, haben wir das grundsätzlich zu befolgen. Die Städte und Gemeinden müssten (!) sich über das Aufstellen der Schilder Gedanken machen.
Bei einer Verwarnung (die rechtens ist, sofern das blaue Schild steht) könnte man nun aber mit höheren Erfolgsaussichten Einspruch einlegen.
Ich denke aber, dass es hier fast nur um Stadtverkehr gehen wird. Überlandstrassen dürften aufgrund der Geschwindigkeiten nahezu per se als gefährdend eingestuft werden. Blöd!
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CHA23

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