Zitat:
Zitat von Zeus15831
Radfahrer müssen auf kombinierten Rad- und Fußwegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Insbesondere bei unklarer Verkehrslage muss der Radfahrer mit dem Fußgänger Blickkontakt zur Verständigung aufnehmen. Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht in Oldenburg einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Fußgänger Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigert (OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890).
ich habe mir aber auch angewöhnt alle 20 - 50 m einen blick nach hinten zu werfen um zu sehen was da kommt. vor allem wenn sohnemann im kinderwagen dabei ist. ;-)
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Das ist vollkommen korrekt, notfalls muss man zum überholen sogar absteigen, ist mir persönlich auch mal in einem Urteil bestätigt worden, allerdings war der Leidtragende keine Person, sondern ein Hund (mit Herrchen an der Leine).
Gruß strwd