Zitat:
Zitat von HCM
......und bei übernacht-check-inn bei wk werde ich es anschliessen - beim diesjährigen IM70.3 in monaco sind ja angeblich 14 räder verschwunden....?!
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Gibt es da auch keine Haftung durch den Veranstalter? Kann der Veranstalter sich wirklich durch eine entsprechende Klausel in den AGB von der Aufsichtspflicht vollkommen befreien?
Volker