Zitat:
Zitat von Meik
Zumal das für Volksveranstaltungen bis 200 Teilnehmer eh so läuft nach VsO §6.2: ... können auch vom Veranstalter Personen ohne KR-Lizenz zu Kampfrichtern für die Dauer des WK benannt werden.
Warum das nicht auch auf grössere Veranstaltungen ausweiten?
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Weil bekanntermassen beim Geld der Spaß ein Ende hat.
... Bei Volksveranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern oder bei welchen Preisgeld gezahlt wird, sind ausschließlich lizenzierte Kampfrichter einzusetzen....
Was glaubst du passiert, wenn sich ein paar Streckenposten einig sind und die ersten 5 eines Wettkampfes eben mal "aufschreiben"

ganz großes Kino, da fahre ich aber vorher schon nach Hause ... nee das ist völlig unrealistisch sone Lösung.