Zitat:
Zitat von Kurt D.
Ed omnibus dubitandum est.
Aber es ist halt immer nur DEIN Zweifel.
Die mit Zahlen belegbare Wahl ist der Fakt der Demokratie, nicht die gefühlte Hoffnung.
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"Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig"
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-068.html
So, so nur SEIN Zweifel???
Glück hat die jetzige Regierung gehabt, dass das BVerfG für die notwendige Änderung bis zum Juni 2011 Zeit einräumte.
Gruß
N.