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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Verständnisfrage zum Thema Doping
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Alt 28.10.2010, 18:18   #8
Frank65
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 401
Zitat:
Zitat von MainEvent Beitrag anzeigen

Wieso wird in solchen fällen keine Freiheitsstrafe oder ähnliches verhängt, denn eigentlich handelt es sich ja um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?
:
Das hat in der Regel mehrere Gründe:
Zum einen fallen die meisten der Dopingmittel gar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Das BtMG ist nach einer sog. Positivliste aufgebaut, dass heißt, nur die BtM, die dort in den Anlagen I bis III ausdrücklich aufgeführt sind, können überhaupt nur zu einer Strafbarkeit nach dem BtMG führen.
Selbst wenn aber mit einem der dort aufgeführten BtM gedopt wird, ist eine Strafbarkeit nur bei Erwerb, Besitz, Anbau, Handel u.sw. mit diesen BtM strafbar. Und das muss dem Sportler erstmal nachgewiesen werden, was oft nicht leicht ist. Der reine Konsum ist nämlich straflos (ist übrigens bei allen anderen Drogen genauso; wer z.B. bekifft oder bekokst erwischt wird und bei der Polizei die Klappe hält, so dass ihm nicht der Erwerb oder Besitz von Cannabis oder Kokain nachgewiesen werden kann, bleibt straflos wegen "bloßen" Konsums )

Darüber hinaus gibt es aber noch das sog. AMG (Arzneimittelgesetz), wo viele - aber auch nicht alle - Dopingsubstanzen drunter fallen. Auch hier ist aber der Konsum und -weitergehend als beim BtmG - auch der Besitz kleiner Mengen straflos.
Erst beim Besitz sog. "nicht geringer Mengen" oder der Verabreichung/Anwendung an Dritten beginnt hier die Strafbarkeit.

Gruß

Frank65 - Strafverteidiger
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