gab auch in der Schweiz einen einen Oberschlaumeier (mtb-profi, wenn ich mich richtig erinnere), der meinte, als die Kontrolleure abends bei ihm an der Haustüre klingelten, dass eine Kontrolle zu so später Stunde seine Privatsphäre verletzen würde ..... der mann wurde dann gesperrt (oder trat zurück oder so was.....).
Die Klage wird kaum gelingen (obschon ich mir, als Jurist, schon noch Streitpotential vorstellen könnte; schliesslich rechtfertigt die Dopingbekämpfung auch nicht jede Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten, vorallem noch wenn das Ganze in den Händen nicht sehr transparenter Verbände liegt).
martin
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