Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Blickdiagnose ist nicht dafür geeignet, jemanden des Dopings zu überführen, sondern als Indiz für einen Anfangsverdacht. Sie hat keinerlei rechtliches Gewicht.
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Das ist die rechtliche Seite.
In der Medizin sind Blickdiagnosen für bestimmte Dinge ganz normal. Einen Plattfuß erkennt der Orthopäde vom einfachen hinsehen, da muss er kein Röntgenbild machen. Dies nur als Beispiel, das Blickdiagnose nicht völlig abwegig oder unwissenschaftlich ist. (Davon abzugrenzen ist die Antlitz-Diagnostik, das ist in der Tat Humbug.)
Alles unter dem Vorbehalt, das ich _kein_ Mediziner bin, nur interessierter Laie (wie ihr, na ja, die meisten jedenfalls).