Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  NBer
					 
				 
				und selbst das heißt ja nicht, dass er das dann auch wirklich gemacht hat. 
man muss halt unterscheiden zwischen vermutungen, interpretationen, wahrscheinlichkeiten usw. und gerichtsverwertbaren beweisen. 
			
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 Richtig. Aber ist das ein Grund, nicht wenigstens zu versuchen, die vollständige Mail zu bekommen, in der dann möglicherweise gerichtsverwertbares steht, mit evtl. Zeugen in Kontakt zu kommen usw.?