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Zitat von Antrag des DTU-Präsidiums zum VT in Worms
„Die Landesverbände, ihre Organe und die Mitglieder dieser Organe sind verpflichtet, ihre mitgliedschaftlichen Treuepflichten zu erfüllen; insbesondere Kritik gegenüber der DTU, ihren Organen und den Mitgliedern der Organe sachlich und unmittelbar den Betroffenen gegenüber bzw. in den dafür vorgesehenen Organen Verbandstag und Verbandsrat zu üben und jede Kritik gegenüber Dritten, insbesondere der Presse zu unterlassen.“
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Zitat von Begründung des Antrags des DTU-Präsidiums zum VT in Worms
Derzeit besteht ein negatives Klima innerhalb der DTU und ihrer Mitglieder, welches zu großen Reibungsverlusten in der täglichen Verbandsarbeit führt und sich Existenz gefährdend auswirken kann. Sachliche Kritik- und nur sachliche Kritik – muss unmittelbar zwischen den Betroffenen bzw. den Organen praktiziert werden. Der Weg der Denunziation über willfährige Presse muss aufhören.
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Soweit meine Rechercheergebnisse. Wenn dies verabschiedet wird, kann bei Missbrauch dieses Instruments umgehend die Repression und der Versuch der Auschlusses wegen verbandsschädlichen Verhaltens erfolgen. Diverse Auszüge aus entsprechenden Gesetzen und die wertende Diskussion überlasse ich dann den Advokaten hier. (Wo ging es noch einmal zur Drückebergergasse?)