Im Grunde ist das mit den Mengen ja nicht der Versuch eine Wirksamkeit des Dopings o.ä. zu beweisen.
Es geht ja gar nicht darum ob das Dopingmittel was gebracht hat oder nicht, sondern vielmehr darum, ob mindestens der Versuch des Betruges unternommen wurde. Die Geschicklichkeit der Durchführung ist kein Maßstab.
NADA Code 2009, Artikel 2 (insbes. Absatz 2.2.2)
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...2009_final.pdf
Natürlich stellt sich die Frage in wie weit der Athlet der auferlegten Pflicht, selbst dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in seinen Körper kommen, überhaupt noch seriös nachkommen kann.
Das mündet final m.E. in der Frage nach der Brauchbarkeit der aktuellen Nachweismethoden.