Zitat:
Zitat von hazelman
Stimmt, aber was Doping angeht gilt eben " strict liability".
Das besagt zusammengefasst: Wenn ne körperfremde Substanz im Blut gefunden wird, die auf der Liste steht & für die der Grenzwert (bei Clenbuterol ist es wohl der Nachweis überhaupt) überschritten ist, dann greift eine Beweislanstumkehr. D.h. dann muss der Athlet beweisen, dass er NICHT gedopt hat!
Ja, das Prinzip der strict liability ist rechtsstaatlich bedenklich, keine Frage. Aber wenn man "in dubio PRO reo" anwenden würde und der Anklage einen positiven Dopingbeweis abfordern würde, könnte man die Dopingbekämpfung gleich lassen.
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Sowas, da tippe ich fleißig meinen Text, poste... und dann steht da schon alles von Hazelman
Ich muss mich in Zukunft kürzer fassen!