Zitat:
Zitat von Klugschnacker
"Nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. Das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.
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...der aber bei Dopingverfahren im Sportrecht bekanntlich nicht gilt. Hier gilt der "Anscheinsbeweis": Wenn eine verbotene Substanz im Körper des Athleten gefunden wird, dann wechselt die Beweislast (es gilt also auch kein in "dubio pro reo" mehr) und der Athlet ist es, der mit hinreichender Plausibilität darlegen muss, wie die Substanz ohne sein Zutun in ihn gelangt ist.
Contador könnte beispielsweise erklären, woher er die exorbitanten Fleischmengen, die er laut eigener Aussage am Ruhetag in sich hineingeschaufelt hat, bezogen hat, so dass man erstens die Angabe überprüfen kann, ob er wirklich so viel Fleisch gegessen haben könnte, wie angegeben und zweiten die entsprechenden Lieferante auf Clenbuterol-Missbrauch testen kann. Bekanntlich hat er diese Angaben verweigert, was doch die Schuldfrage automatisch "klärt".
(Welches Interesse sollte ein unschuldiger Athlet haben, die "Fleischindustrie nicht in Verruf bringen zu wollen????")