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Zitat von qbz
Allein eine Bürgerbefragung im Land u. Stuttgart würde Klarheit schaffen. Ich verstehe nicht, weshalb die Parlamente in BaWü und Stuttgart nicht diesen Weg wählen (z.B. das Prozedere festlegen) u. zwischenzeitlich "stoppen".
Andere Bundesländer haben z.T. Bürgerbefragungen in der Verfassung.
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Zitat:
Zitat von Grundgesetz
Artikel 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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1949 entstand das Grundgesetz. Damals hatte vermutlich kaum einer ein Telefon. Heute sieht das ganz anders aus. Da das Volk nicht zu befragen ist meiner Meinung nach verfassungswidrig, da es im Grundgesetz eindeutig so vorgesehen ist.