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Alt 29.09.2010, 17:49   #356
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von arist17 Beitrag anzeigen
streikverbot
du darfst dich nebenbei nicht selbstständig machen (soweit ich weiß)
du kannst auch nicht mal so eben einen job woanders (stadt, bundesland) annehmen.
Streikverbot? In meinem Fall falsch.

Selbstständig machen? In meinem Fall falsch. Ich darf lediglich zB keine Kanzlei aufmachen und Mandaten vertreten, deren Akten womöglich ich oder mir persönlich bekannte Kollegen bearbeiten. Mehr noch, ich darf in keinster weise, also nicht mal in meiner Freizeit an so etwas arbeiten. Ein Weinhandel geht aber durchaus.

Gleiche/ähnliche Job woanders? Stimmt. Geht nicht.

Da wäre noch das Redeverbot; Ich darf mich über unsere Organisation in der Öffentlichkeit nicht negativ äußern und insbesondere nicht aus dem Nähkästchen plaudern.

Und? Das sind doch keine Nachteile.
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