Zitat:
Zitat von 3-rad
ich kann dazu nicht viel beitragen, nur eines:
Meine Frau ist bei einer Wohnungsbaugesellschaft tätig.
Dort hat sie einige Kunden, die durch Hartz IV einen
Wohnberechtigungsschein (weiß nicht genau ob der so heißt) haben.
Diesen Kunden steht ein Anstreicher zu, der für den entsprechenden
Tapetenwechsel sorgt, Fußboden, etc.
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Also ich habe das bisher nur in wirklichen Ausnahmefällen gewährt. Bitte hier nicht verallgemeinern.
Zitat:
Zitat von 3-rad
Alleinerziehend mit 2 Kindern bekommen ca. 55qm bezahlt, inkl. Nebenkosten.
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Es sind 72m² (bei 3 Personen) und die Kosten werden nur übernommen, wenn die Miete angemessen ist. Also auch hier wird nicht jede Wohnung finanziert. Genauso verhält es sich bei den Nebenkosten. Übernahme nur, wenn angemessen. Es werden somit mehr eingereichte Wohnungsangebote abgelehnt, weil zu groß, zu teuer etc., als genehmigt.
Zitat:
Zitat von 3-rad
Obendrauf kommen dann die ~400€ Hartz IV + 2 Kindergeld + Erziehungsgeld + Schulbücher +...
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Fast alle Einkünfte (auch Kindergeld) werden als Einkommen auf die gewährten Leistungen angerechnet.
Ich finde einige Kommentare hier echt sehr stammtischlastig und pauschalisiert...