Zitat:
Zitat von Pascal
Einen Studienplatz zur Verfügung zu stellen kostet schlicht Geld. Wenn es keine Privatuni ist Steuergeld. Insofern ist es eine staatlich finanzierte Leistung, die von Studierenden in Anspruch genommen wird (Studiengebühren mal aussen vor...).
Bei einem anderen Ausbildungsberuf, z.B. Frisörin, verschiebt sich der Verdienstschnittpunkt rasch von 50 Richtung 30.
Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr können für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. So können pro Studien- oder Schuljahr 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden, für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
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Hmm, ja genau... wann hat man Abi? Mit 19... sind also zwei Jahre schon mal weg von den dreien. Und dann ein Studium in einem Jahr?
Fakt ist, das Studium wird so gut wie nicht angerechnet.
Leistungen nehmen wir übrigens alle täglich in Anspruch... ob du nun über eine Strasse fährst oder mit deinem Hund im Park Gassi gehst...