Zitat:
Zitat von kaihawaii
Im 2. Schritt können größere Zeitschriften (Fahrradnews, Spiridon, Triathlon, Tritime, Tri Life, Triathlete USA, Tour, etc.) gegen Entgelt die Anschriften der DTU-Startpassinhaber nutzen. Die Erlöse aus den Gestattungsverträgen stehen zu 2/3 der DTU und 1/3 dem jeweiligen Landesverband zur Verfügung.
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Lt. Bundesdatenschutzgesetz ist eine aktive Zustimmung des/der Betroffenen erforderlich, wenn personenbezogene Daten (z.B. Anschrift) weitergegeben werden - was IMHO hier der Fall wäre. Genau diesen Handel wollte Gesetzgeber damit verhindern.