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Alt 09.09.2010, 17:42   #5
Rhing
Szenekenner
 
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Beiträge: 4.813
Wenn Du Schmerzensgeldansprüche geltend machen willst: Schreib Dir genau mit Datum etc. auf, wann Du wo beim Arzt gewesen bist, was der festgestellt hat, welche Beeinträchtigungen und Schmerzen Du gehabt hast. Grundsätzlich haste natürlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und auf auf Reparatur, auch auf Check des Bikes, wenn das technisch notwendig ist, also z.B. bei Karbonteilen. Zur technischen Notwendigkeit kann ich aber nix sagen, da kann Sybi vielleicht war zu sagen.
Und sei trotz allem froh, dass es wohl doch halbwegs gut verlaufen ist. Gut Besserung!
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