Schade, dass keine der vorgegebenen Antworten für mich auf diese
zwei voneinander unabhängigen Fragen passt

. Bewusst oder unbewusst sehr unglücklich gestellt (Versicherungsverkäufer haben ähnliche Formulierungen drauf)?
Wenn es rechtlich vorgeschrieben ist, hätte der Relaunch der Website öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Ansonsten hätte man sich sicher mehr als ein Angebot einholen sollen, um im wirtschaftlichen Interesse zu handeln. Aber bitte keine öffentliche Ausschreibung, bei der hätte irgendein Anbieter aus der EU das vermeintlich billigste Angebot abgegeben und erst nachher hätten sich die Nachteile offenbart, da meistens das billigste Angebot nichts taugt.
Ein Finanzierung einer Zeitschrift zur Verbreitung von ein paar Seiten Verbands-Nachrichten hätte man nicht ausschreiben sondern einfach sein lassen sollen.