Zitat:
Zitat von sybenwurz
ich stecke ja nu auch grad nimmer so arg tief in der Motorrad-Geschichte, aber ne Wiederzulassung bedarf meines Wissens nach nur ner Hauptuntersuchung, und nimmer ner Vollabnahme.
Bedingung: du hast den Brief noch,
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Stimmt, und frischer TÜV bringt auch ein paar € mehr Verkaufspreis. Falls du an der Stelle Probleme oder Fragen haben solltest kann ich dir helfen
Nie abgemeldet heisst Kennzeichen noch dran. Also ab zur nächsten Prüfstelle, aufgrund der langen Fristüberschreitung Doppeltüv und gut ist. Danach abmelden und gut ist. Ich würde ein Fahrzeug als Privatverkäufer immer abgemeldet weitergeben.
Privatverkauf ist gar nicht soooo schwierig. Guck mal im Netz, z.B. beim ADAC, nach Musterkaufverträgen. Da steht alles wichtige drin und hinterher gibt es keinen Ärger.
Wenn du nicht viel rumtelefonieren möchtest würde ich dir empfehlen die mit frischem Tüv bei ebay reinzustellen. Mit der Ersteigerung wird ein gültiger Kaufvertrag geschlossen. In die Beschreibung schreibst du die Bedingungen aus einem der Muskerkaufverträge rein und gut ist. Wichtig ist bei Privatverkauf vor allem der Gewährleistungsausschluss.