Zitat:
Zitat von Rhing
1) Warum? Beim Überholen darf ich doch durch die Windschattenbox. Das ergibt sich ja gerade aus der SpO, 5. Absatz des Zitats. Wenn jemand mit 1/2 m Abstand vom Rand fährt und jemand anders davon 1 m Abstand hält, ist immer noch ein Meter, auch wenn die rechte Fahrbahnhälfte tatsächlich nur 2,5 m breit sein sollte. Wer allerdings dauerhaft links fährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot.
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Es geht um das Überholen in 3. Reihe. Wenn der dritte noch eine Reihe aufmacht und alle mit 1,50-2m Seitenabstand fahren, dann geht es auf die Gegenfahrbahn. Da die meisten Athleten nur auf den Wettkampf fixiert sind, kommt es immer wieder prekären Situationen, die den Athleten häufig nicht bewußt sind.
Zitat:
Zitat von Rihing
3) Versteh ich überhaupt nicht, steht weder in der StVO noch in der Sportordnung.
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Überfahren der durchgezogenen Mittellinie = Verstoß gegen Überholverbot