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Zitat von Meik
Wenn ich mit 100 durch die Stadt fahre ist mein Führerschein erstmal weg und ich muss meine Strafe zahlen. Da zählt als Ausrede auch nicht "Angenommenes zulässiges Tempo" 
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Mag sein, nur ist sie eben nicht mit 100 durch die Stadt gefahren.
Sie hat einen Ersatzteilnehmer gesucht.
Ob sie mit diesem zum Orga-Büro gehen wollte um dort dann an der Nicht-Übertragbarkeit zu scheitern, oder diesen illegal unter ihrem Namen starten lassen wollte, ist unklar !
Ein Betrug nicht nur damit meilenweit entfernt.
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Wenn die Entscheidung später fällt ist das nicht verpennt sondern eben zu spät entschieden.
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"Spät entschieden", sowas gibt's ...
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Ändert aber dann auch nichts an der Tatsache dass die Ameldung zu spät kam um Geld zurück zu bekommen.
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Der Punkt war immer klar und sollte nun endgültig totgekaut sein ...
Es geht hier ja um "gerechtfertigte Sperre", um "anständiges Verhalten"

und insbesondere die Unterstellung einer Betrugsabsicht !