Zitat:
Zitat von Frank
In der Ausschreibung steht:
Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Eine teilweise oder vollständige Straßensperrung bezieht sich meist nur auf den Verkehr in Wettkampfrichtung. Manche Kreuzungen werden dann noch von Polizeibeamten geregelt. Streckenposten haben keinerlei Einfluß auf die StVO. Deshalb gilt an allen normalen Kreuzungen auch nach wie vor "rechts vor links" bzw. die jeweiligen Verkehrszeichen.
Ich selbst habe als Augenzeuge beim Triathlon in Tutzing einen Unfall eines Radfahrers mit einem Auto erlebt. Der Teilnehmer hatte auch die Einstellung "Ich bin Triathlet und habe immer Vorfahrt". Genau diese Einstellung verursacht in Oberbayern die Probleme überhaupt noch Genehmigungen für Triathlonveranstaltungen zu bekommen.
Ich finde viele hier sollten mal ihr persönliches Wertesystem neu kalibrieren.
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In der Ausschreibung des Ironman Frankfurt steht:
Die Radstrecke ist in Fahrtrichtung für andere Verkehrsteilnehmer gesperrt. Es ist jedoch jederzeit mit Gegenverkehr zu rechnen. Geschultes Ordnungspersonal der IRONMAN European Championship wird unter polizeilicher Aufsicht an bestimmten Punkten entlang der Wettkampfstrecke
Schleusen für andere Verkehrsteilnehmer betreiben. Der Wettkampfbetrieb wird von den Schleusungen nicht beeinträchtigt.
Auf der 2. Radrunde wird die Vollsperrung beginnend um 13:00 Uhr ab Frankfurt Eiserner Steg / Mainkai sukzessive aufgehoben.
Wäre es anders könnte man m.E. auch keinen Wettkampf in einer Großstadt verantworten.
Was andere Wettkämpfe auf ungesperrten Strecken angeht, gebe ich Dir uneingeschränkt recht.