|
Grundsätzlich ist das so, es sein denn, die Straßen sind für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ob das so ist wie z.B. bei Radrennen, weiß ich nicht. Ich schließe es allerdings aus folgendem Vorgang: Im letzten oder vorletzten Jahr hat es einen Raddunfall zwischen Teilnehmern gegeben. Einer der Beteiligten ist weitergefahren, ohne sich um die anderen Beteiligten oder den Unfall zu kümmern. Eine Anklage wegen Unfallflucht unterblieb wohl mit dem Argument, dass der Unfall nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden habe, da die Strecke abgesperrt gewesen sei. Der Helfer hat also keine Anweisung gegeben, sondern lediglich auf eine sowieso bestehende Rechtslage hingewiesen, wenn die Strecke abgesperrt war. Beim Bonn-Triathlon ist die Strecke allerdings z.B. nicht abgesperrt. Deswegen werden aber Kreuzungen und ähnlich problematische Stellen durch die Polizei gesichert.
|