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Alt 27.06.2010, 00:21   #553
abdibile
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 120
"Das Schwimmen ist in „reiner“ Triathlon-Wettkampfkleidung (Einteiler oder Zweiteiler) zu absolvieren. Als Faustformel gilt: Wenn der komplette Wettkampf in der Kleidung durchgeführt werden könnte, die auch beim Schwimmen getragen wurde, ist diese zugelassen."

Das verwirrt mich jetzt aber etwas.

Bei Neoverbot wollte ich eigentlich ganz klassisch in einer Badehose schwimmen (Ja, bin ein Handtuch-in-der-Wechselzone-Benutzer).

Nach der Definition oben wäre das ja nicht erlaubt?!?
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