Beim Ironman Germany in Frankfurt werden die neuen Regeln bei den Fastskins, die laut WTC-Veröffentlichung erst ab September 2010 in Kraft treten, bereits jetzt angewendet – für die Athleten wohl etwas überraschend.
Die neue Regel der WTC:
New rules to take effect on September 1, 2010
Swimwear and swim apparel must be comprised of 100 percent textile material, such as nylon or lycra, and may not include rubberized material such as polyurethane or neoprene. Swimwear may not cover the neck or extend past the shoulders or knees. Swimwear may contain a zipper. A race kit or trisuit may be worn underneath swimwear. (Quelle: Ironman.com)
Diese Regel wird nun beim Ironman Germany und in Regensburg bereits angewendet – und nicht, wie von der WTC offiziell angekündigt, erst im September 2010. Auszug aus dem Newsletter zum Ironman Germany:
Im Falle eines Verbots von Neoprenanzügen gilt das Verbot auch für Schwimmanzüge mit Gummi und/oder Neoprenanteilen/Beschichtungen. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Dies bedeutet auch, dass die zum großen Teil zugelassenen Schwimmanzüge aus der Saison 2009 nicht mehr erlaubt sind. Das Schwimmen ist in „reiner“ Triathlon- Wettkampfkleidung (Einteiler oder Zweiteiler) zu absolvieren. Als Faustformel gilt: Wenn der komplette Wettkampf in der Kleidung durchgeführt werden könnte, die auch beim Schwimmen getragen wurde, ist diese zugelassen.
Dank an User Anlot für den Hinweis.
Grüße,
Arne