Zitat:
Zitat von FinP
Somit muss der BP prüfen, ob die Gesetze nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind, bevor er sie unterzeichnet.
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Aber eben nur eine Prüfung auf
formale Verfassungsmäßigkeit (Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingehalten, Beteiligung des Bundesrats erfolgt, etc.). Werden diese Formalien eingehalten, ist das Gesetz "nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen". Ob auch der Inhalt des Gesetzes mit dem GG vereinbar ist, kann nur durch eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG geprüft werden.